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HOAI-Rechner

Überschlägige Ermittlung von Architektenhonoraren nach Honorarzone III in Anlehnung an die HOAI 2009.

anrechenbare Kosten, Honorarzone: 
Kosten des Bauwerks EUR netto
hiervon Haustechnik
Eingabe notwendig falls Anteil > 25%
EUR netto
Mindestsatz .. Höchstsatz  
Umbauzuschlag (20 .. 80%) %

beauftragte Leistungsphasen:
nicht beauftragte Leistungen: Felder leeren  
Grundlagenermittlung
max 3 %
%
Vorplanung
max 7 %
%
Entwurfsplanung
max 11 %
%
Genehmigungsplanung
max 6 %
%
Ausführungsplanung
max 25 %
%
Vorbereitung der Vergabe
max 10 %
%
Mitwirkung bei der Vergabe
max 4 %
%
Objektüberwachung
max 31 %
%
Objektbetreuung, Dokumentation
max 3 %
%

EUR netto

TIPP: Mit dem xl-HOAI Rechner können Sie Honorare für Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten berechnen und als Angebot oder Rechnungsnachweis ausdrucken. Dabei können auch Umbauzuschläge, vorhandene Bausubstanzen und weitere Sonderregelungen nach HOAI berücksichtigt werden.

Eine kostenlose Voll-Version des xl-HOAI Rechners können Sie sich im Download-Center herunterladen.

Donnerstag, 9.9.2010
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Der Architekt setzt sich voll und ganz für die Belange des Bauherren ein - er ist sein Gestalter, Berater, Konstrukteur, Planer und Manager. Er bringt die Wünsche und Vorstellungen des Bauherren mit der Bauordnung und den Bauvorschriften, sowie den örtlichen Satzungen und vor allem mit dem zur Verfügung stehenden Baukosten-Budget in Einklang. Er berücksichtigt die Möglichkeiten des kostengünstigen, preiswerten Bauens, indem alle Planungsentscheidungen und die möglichen Alternativen rechtzeitig ins Verhältnis zu den damit verbundenen Baukosten gesetzt werden. Planungen nach dem neuesten Stand der Technik zum nachhaltigen und energiesparenden Bauen lässt der Architekt ebenso wie aktuelle Fördermaßnahmen in die Planung des Bauvorhabens einfließen.

Der Architekt entwirft Lösungsmöglichkeiten und hilft dabei, den Bedarf zu konkretisieren. Dann zeichnet er die Pläne, fügt die Nachweise anderer Fachingenieure bei (Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz...), holt - falls nötig - das Einverständnis der Nachbarn ein, legt den Bauantrag bei der Behörde vor und arbeitet Auflagen und Änderungswünsche der Behörde ein. Ihr Architekt schreibt die unterschiedlichen Bauleistungen aus, beauftragt, koordiniert und überwacht die ausführenden Firmen, setzt Termine und Fristen, behält die Gewährleistung im Auge und dokumentiert am Ende den Bau.